A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


A

Aafang »Aller Anfang ist schwer ...«
Absenz Wir unterscheiden bei einer Absenz zwischen Verspätung und Abwesenheit von einzelnen Lektionen oder ganzen Tagen. Die Erziehungs-berechtigten bestätigen und begründen diese Absenzen im Schultagebuch schriftlich.
Betrifft eine Abwesenheit ausschliesslich das Fach Turnen, so erfolgt diese Entschuldigung beim Turnlehrer oder der Turnlehrerin. Für voraussehbare Absenzen braucht es vorgängig ein Gesuch um Urlaub.
Absenzenordnung Zu Beginn jedes Schuljahres wird die Absenzenordnung den Eltern zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt.
Amt für Volksschulen Das AVS unterstützt die Schulleitungen, führt die externe Evaluation der Schulen durch und koordiniert die für den ganzen Kanton in gleicher Weise gültigen Bestimmungen des Bildungsgesetzes wie Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrmittel. www.avs.bl.ch
Anschlagbrett Informationstafel in der Eingangshalle der Schulhäuser: Mitteilungen, Stundenplan, Berufs-Information etc.
Ärztliche Untersuchung In der 7. Klasse wird durch eine Schulärztin oder einen Schularzt der Impfstatus ermittelt und werden Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
Ärztliches Zeugnis Gemäss Personalrecht ist bei Abwesenheiten ab 5 Tagen ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen.

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B

Berufsberatung Berufsberatung BL (BIZ)
Wuhrmattstrasse 23, 4103 Bottmingen
(hinter Coop-Center Tram 10, Station Batteriestrasse)
Tel. 061/426 66 66
www.afbb-bl.ch
Berufs- und Studienberatung BL
Rosenstrasse 25, 4410 Liestal
Tel. 061/927 28 28
Berufs-Information Berufs-Information A
W. Aenishänslin, M. Pfaff; Tel: 061 481 55 88

Berufs-Information E/P
J. Gambon, Schulhaus Lettenweg
Für Schülerinnen, Schüler und Eltern.
Tel. 061/481 55 60
Öffnungszeiten: nach Aushang am Anschlagbrett oder im Klassenzimmer, Gruppen nach Absprache
Berufsschau Die Berufsschau in Pratteln wird nur alle zwei Jahre durchgeführt: 26. - 30.10.2011
www.berufsschau.ch
Berufswahlvorbereitung Sie wird in die einzelnen Fächer integriert.
In der 3. und 4. Klasse werden spezielle Informationszyklen organisiert. In der 3. Klasse E wird ein Freifach angeboten.
In der 3. und 4. Klasse A ist Berufswahlvorbereitung Pflichtfach.
Beschwerde Rechtliche Möglichkeit der Eltern, sich in begründeten Fällen gegen Zeugnisentscheide zu wehren. Adressat für die schriftlich und begründet innert 10 Tagen einzureichende Beschwerde: Schulleitung
Besuchstage Für die 1. Klassen findet ein Tag der offenen Tür statt, siehe auch Elternapéro.
Die Eltern haben zudem während dem ganzen Schuljahr die Möglichkeit, nach Anmeldung dem Unterricht beizuwohnen.
Bibliothek Wir führen in jedem Schulhaus je eine Bibliothek. Neben einem reichlichen Bücherangebot stehen verschiedene weitere Medien, sowie Computer mit Internetanschluss zur Verfügung.
Für Schülerinnen und Schüler stehen in Basel 8 Bibliotheken der GGG (bis und mit dem 15.Lebensjahr gratis) zur Verfügung.
www.abg.ch
BIZ siehe Berufsberatung; www.afbb-bl.ch
Brandfall In jedem Schulzimmer befindet sich ein Anschlag, der festhält, was bei einem Brandausbruch vorzukehren ist. Feuerlöscher hängen in den Gängen und Spezialräumen.
BWB Es gibt Jugendliche, deren Aussichten auf einen erfolgreichen Übergang ins Berufsleben oder in ein Brückenangebot nicht gewährleistet sind. BerufsWegBereitung (BWB) soll dazu beitragen, dass möglichst alle „gefährdeten“ Jugendlichen frühzeitig erfasst und - bei Bedarf – auf eine geeignete Weise unterstützt werden.
BWB-Fachperson: M. Pfaff-Frey, Bettenacker

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C

Computerräume Mindestens ein Zimmer pro Schulhaus ist als Computerraum ausgerüstet. Dort wird die Grundausbildung am PC (Betriebssystem Mac OS X), im Fach IKT Grundkurs Iinformatik in der 6. Klasse) und in den Freifächern Tastaturschreiben (6. Klasse) und IKT Plus (8. Klasse) erteilt.

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D

Daten Es ist durchaus möglich, dass Daten aus diversen Gründen verschoben oder gestrichen werden , auch dass neue dazu kommen. Bei Unklarheiten vergewissern Sie sich vorgängig bei den zuständigen Personen.
Dienstweg Unter dem Dienstweg versteht man das
Ablaufprozedere bei einer Auseinandersetzung
mit einer Lehrperson oder mit einer
Behörde. Das Einhalten des Dienstweges ist
eine Hilfe um die einvernehmliche Lösung des
Sachverhalts für alle Beteiligten bestmöglichst
zu gewährleisten. Dabei darf keine Lehrperson
oder Dienststelle übergangen werden.
Schülerin/Schüler/Erziehungsberechtigte -->
Fachlehrperson/Klassenlehrperson --> Schulleitung
--> Schulrat --> Regierungsrat
Dispensationen Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Besuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden. a) Gesuche können der Klassenlehrperson abgegeben werden. b) Gesuche den Sport betreffend sind direkt bei Herrn R. Betschart einzureichen.
Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Ärztliche Zeugnisse heben diese Regelung nicht auf. (siehe auch Absenzordnung)
Drop-in Jugend-Eltern- und Drogenberatungsstelle
Mülhauserstrasse 113
4056 Basel
Tel. 061/387 99 99
www.suchtinfo.ch
Drogenberatung Baselland Baselstrasse 1
4153 Reinach
Tel. 061 712 15 15

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E

Einzugsgebiet Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus Allschwil und Schönenbuch.
Elternabend Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der
1. Klassen laden im Herbst schriftlich zu
einem Informations-Elternabend ein.
Weitere Elternzusammenkünfte bei Bedarf, mindestens einmal jährlich. (siehe auch Terminkalender)
Elternapéro Die Schulleitung lädt die Eltern der neueingetretenen Schülerinnen und Schüler in den ersten Wochen nach Schulbeginn zum Elternapéro ein. Am gleichen Tag besteht die Möglichkeit, dem Unterricht in den 1. Klassen beizuwohnen. (siehe auch Terminkalender)
Elterngespräche Lehrpersonen sowie die Schulleitung stehen den Eltern nach telefonischer Voranmeldung für Gespräche zur Verfügung. Zusätzlich finden Standortgespräche in der 1. und 3. Klasse statt.
Erfolg »Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gebraucht sind.« (Henry Ford)
Erziehungsberatung Schulpsychologischer Dienst
Exkursionen Sie werden im Rahmen der einzelnen Fächer durchgeführt und dienen vor allem dem Anschauungsunterricht und der praktischen Vertiefung von Unterrichtsstoff.

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F

Feuerwehr Tel. 112
Freifächer Fächer, welche die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu den Pflichtstunden wählen können. Wer ein Freifach gewählt hat, ist verpflichtet, dieses für die Dauer eines Jahres zu besuchen.
Freiwilliger Schulsport Freiwilliger Schulsport Der freiwillige Schulsport bietet am Mittwochnachmittag eine vielfältige Palette von Sportarten an. Anmeldeformulare werden durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu Semesterbeginn verteilt.
Fundgegenstände Kleidungsstücke und andere Fundgegenstände werden in den Eingangshallen ausgestellt. Für die Herausgabe sind die Hauswarte, bzw. die Lehrpersonen verantwortlich.

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G

Garderobe Für die in den Umkleideräumen der Turnhallen und in den Schulhausgängen abgelegten Effekten besteht von Seiten der Schule keine Versicherung.
Gesundheitsfördernde Schule Unsere Schule ist dem schweizerischen Netzwerk „Gesundheitsfördernde Schule“ angeschlossen.

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H

Hallenbad Im Hallenbad Muesmatt findet der Schwimmunterricht in der 1. und 2. Klasse statt.
Der Zutritt erfolgt nur in Sportkleidung.
Handy Schülerinnen und Schüler müssen elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte auf dem gesamten Schulareal ausgeschaltet lassen. Dies gilt auch während Schulanlässen ausserhalb des Schulareals.
Hausaufgaben Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil für den Lernerfolg im Schulalltag. Sie werden im Schultagebuch vermerkt. Wenn regelmässig Probleme mit Hausaufgaben entstehen, sollten die Eltern mit der Lehrperson Kontakt aufnehmen.
Hausordnung Wie jede Gemeinschaft, die in Freiheit leben will, braucht auch die Schule, in welcher viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, eine bestimmte Ordnung. Diese steht unter dem Motto:
"Wir achten die Mitmenschen und tragen Sorge zur Umgebung und zu allen Sachgütern."
Der Verhaltenskodex wird den Schülerinnen und Schülern jeweils zu Beginn eines Schuljahres erläutert und in jedem Schulzimmer ausgehängt.
Hauswarte Herr A. Matt (Tel. 061/482 17 66 oder 079 304 80 28) ist für das Schulhaus Bettenacker, Herr M. Roth (Tel. 079 672 73 58) für das Schulhaus Breite, Herr H. Gloor (Tel. 079 672 73 55) für das Schulhaus Lettenweg, inkl. Turnhallen. Sie sind für den Unterhalt der Gebäulichkeiten verantwortlich.
Homepage www.sekundarschule-allschwil.ch ; Auf der Homepage befinden sich u.a. das ABC, die meisten Formulare, Schwimmpläne, hilfreiche Verordnungen und Gesetze, das Schulprogramm und nützliche Links.

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I

Instrumentalunterricht Wird im Rahmen des Kursangebotes der Musikschule Allschwil erteilt. Leiter: Herr Hans-Peter Erzer
Tel. 061/486 27 50 (Sekretariat Musikschule)
Internet-Ch@rta Im Juni 2006 veröffentlichten die Daten-schutzbeauftragten des Kantons Baselland den „Leitfaden Datenschutz für Kindergärten, Schulen und Spezielle Schuldienste des Kantons Baselland“. Die Dokumentation „Internet-Ch@rta“ bietet den Schulen Vorschläge und Tipps zur Nutzung des Computers und des Internets in der Schule.
ISF Die integrative Schulungsform (ISF) ist eine alternative Schulungsform zur Kleinklasse. Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten werden von ausgebildeten Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in den Regelklassen gefördert.

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J

Jokertage Während der gesamten Schulzeit an der Sekundarschule können maximal fünf Urlaubstage (Jokertage) beansprucht werden, jedoch pro Schuljahr nicht mehr als zwei. Diese können bei der Schulleitung mit entsprechendem Gesuch beantragt werden. Die Verrechnung erfolgt unabhängig von freien Nachmittagen tageweise (nicht halbtageweise).
(siehe auch Absenzenordnung)

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K

Kinder-Jugend-Telefon Tel. 147 während 24 Stunden
Klassenämter Schülerinnen und Schüler übernehmen innerhalb ihrer Klasse gewisse Pflichten: Wandtafel reinigen, Klassenbuch führen, Klassenchef oder -chefin etc.
Klassenbuch Wird ein Klassenbuch geführt, werden alle Lektionen eingetragen und von der Lehrkraft visiert. Zudem werden eingetragen:
abwesende Schülerinnen und Schüler, Aufgaben und angekündigte Prüfungen.
Klassenkonvent Versammlung aller in einer Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. Der Klassenkonvent tagt jedes Semester und bei
besonderen Problemen, welche die Klasse
oder einzelne Schülerinnen und Schüler
betreffen.
Klassenlehrerin / Klassenlehrer Die Klassenlehrkraft ist die Person, die sich einer Klasse besonders annimmt und sie betreut, sie gegenüber der Schulleitung vertritt, den Klassenkonvent leitet, bei Bedarf den Kontakt mit den Eltern aufnimmt oder von ihnen kontaktiert wird, die Zeugnisse ausstellt und weitere administrative und betreuerische Aufgaben in der Klasse wahrnimmt.
Klassenteilung Wenn es die Zahl der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, müssen Klassen neu- oder umgebildet werden.
Konvent Versammlung der an der Schule tätigen Lehrerinnen und Lehrer.

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L

Lehrpersonen An der Schule unterrichten etwa 80 Lehrkräfte gegenwärtig etwa 700 Schülerinnen und Schüler. Alle Lehrerinnen und Lehrer stehen auf Anmeldung zu Gesprächen zur Verfügung.
Lernen Unter Lernen versteht man den individuellen Erwerb von Kenntnissen sowie von geistigen und körperlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten.

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M

Mittagstisch In Zusammenarbeit mit der schle bietet die Gemeinde einen Mittagstisch (kostengünstige Mahlzeit während der Mittagspause) für Schülerinnen und Schüler im Quartiertreff Dürrenmatten an. Die Anmeldung erfolgt semesterweise via Klassenlehrperson.
Motivation »Es ist nicht genug, zu wissen,
man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug, zu wollen,
man muss es auch tun.«
(Johann Wolfgang von Goethe)

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N

Niveauwechsel Der Niveauwechsel ist in der Verordnung über Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ § 38) festgelegt.
Noten Die messbaren fachlichen Leistungen werden mit Noten von 1 (schlechteste Note) bis 6 (beste Note) beurteilt.
Die Schülerbeurteilung ist in der Verordnung (VO BBZ 640.21) festgelegt.
Für eine Zeugnisnote gilt der Durchschnitt aus den erbrachten Leistungen eines Semesters. Es wird auf halbe Noten gerundet.

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O

OA OA (Orientierungsarbeiten) finden zu Beginn des 9. Schuljahres statt, dienen der Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzen und Fähigkeiten in den geprüften Fächern und haben für die Jugendlichen im Sinne einer Standortbestimmung orientierenden Charakter. Die genauen Daten entnehmen Sie dem Terminkalender.
OL Ein sportlicher Höhepunkt ist der Orientierungslauf , an dem alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Das genaue DAtum entnehmen Sie dem Terminkalender.

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P

Peace-Force Peace-Force ist ein vernetztes Angebot zur Erweiterung der Konfliktlöse-Kompetenz.
Polizei Tel. 112
Promotion Grundsätzlich muss im Zeugnis jeder Punkt unter 4 durch die doppelte Summe von Punkten über 4 aufgefangen werden. Zudem dürfen nicht mehr als drei Noten unter 4 vorkommen. Details sind der Broschüre "Beurteilung der Schülerinnen und Schüler" vom AVS (Amt für Volksschulen) zu entnehmen.
Promotionsfach Fach, das mit seiner Note zur Ermittlung der für die Promotion notwendigen Notensumme mitgezählt werden muss.
Prüfungen Angekündigte schriftliche Arbeiten werden im Klassenbuch eingetragen.

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R

Rauchen Das Rauchen ist allen Schülerinnen und Schülern in den Schulhäusern und auf dem ganzen Schulareal (inkl. Lettenweg und Sportplatz Gartenhof), sowie an sämtlichen Schulanlässen verboten.
Rat der Schülerinnen und Schüler In der Sekundarschule Allschwil haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Form eines Schülerinnen- und Schülerrates auf das Leben in der Schule Einfluss zu nehmen, wie es das Bildungsgesetz in § 63 (Absatz 2) vorsieht.
Rauchen Das Rauchen ist allen Schülerinnen und Schülern in den Schulhäusern und auf dem ganzen Schulareal (inkl. Lettenweg und Sportplatz Gartenhof) sowie an sämtlichen Schulanlässen verboten.
Religion In den 1. und 3. Klassen wird Religionsunterricht mit einer Wochenstunde durch Lehrkräfte der katholischen oder reformierten Kirche erteilt. Ökumenische Projekttage finden in der Woche vor Auffahrt in den 3. Klassen statt.

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S

Sanität Für die erste Hilfe steht in den Turnhalllen, den Werkstätten und in den Lehrerzimmern Verbandsmaterial etc. zur Verfügung. Notruf-Tel. 144
Schnupperlehre E/P: Wir bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einwöchige Schnupperlehren zu besuchen. Diese sind durch die Eltern mit den entsprechenden Betrieben zu vereinbaren.
Die Schulfreigabe erfolgt nach schriftlichem Gesuch an Herrn J. Gambon, Berufskundelehrer. Der Entscheid wird dann via Schulleitung an das Sekretariat weitergeleitet und die Klassenlehrkraft sowie alle den Jugendlichen unterrichtenden Lehrpersonen informiert.
Es dürfen zwei Schnupperlehren in die Schulzeit gelegt werden.
A: Spezialregelung für die 3. und 4. Klassen, siehe Terminkalender
Schuljahresbeginn Die 1. Klassen beginnen die Schule am Montagmorgen nach den Sommerferien um 08.30 h nach separatem Morgenprogramm, die übrigen um 09.10 h bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
Nach Erledigung der administrativen und organisatorischen Arbeiten beginnt der Unterricht um 13.30 h nach Stundenplan.
Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für die pädagogische, organisatorische und administrative Leitung der Schule.
Schulprogramm Im Schulprogramm legt die Schule fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen will. Hier finden Sie den Download des Schulprogramms.
Schulpsychologischer
Dienst
Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil, Tel. 061/486 25 65
Schulrat Er ist der Schule als politisch gewählte Behörde übergeordnet. Der Schulrat wählt die Schulleitung, stellt die Lehrkräfte an und genehmigt das Schulprogramm. Er vertritt gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung die Anliegen der Schülerinnen, Schüler und der Erziehungsberechtigten.
Schultagebuch Schülerinnen und Schüler führen ein Schultagebuch.
Schulsozialarbeit Seit dem Schuljahr 05/06 hat Allschwil seinen eigenen Schulsozialdienst. Dies ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte bei verschiedenen Problemsituationen.
Mail: schulsozialdienst.allschwil@bl.ch
Bettina Kräuchi 076/315 96 22
Sekretariat Das Sekretariat der Schule wird von drei Sekretärinnen betreut: siehe auch unter Kontakt
Skilager Die Skilager finden in der 12. Woche statt. Die genauen Daten sind dem Terminkalender zu entnehmen.
Spieltag Gegen Ende des Schuljahres findet der Spieltag in Mannschaftssportarten statt. (siehe auch Terminkalender)
Sporttag Im ersten Semester findet dieser erste sportliche Höhepunkt statt. (siehe auch Terminkalender)
Standortgespräche In der 1. Klasse führt die Klassenlehrperson ein Gespräche mit den Erziehungsberechtigten zur Standortbestimmung durch. Im 2. Semester der 3. Klasse erfolgt unter Beibezug der Schülerin/des Schülers das Standortgespräch im Hinblick auf die weiteren Ausbildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Sekundarschule.
Stellvertretungen Unsere Schule ist bestrebt, einen möglichst vollständigen Unterricht zu bieten. Fällt eine Lehrperson kurzfristig aus, wird die Klasse von einer anderen Lehrperson betreut oder mit Aufgaben versorgt. Stundenausfälle werden eher die Ausnahme bleiben.
Ab dem 4. Tag wird in der Regel eine feste Stellvertretung eingesetzt.
Stundenplan Der Stundenplan ist für ein Schuljahr gültig. Für das nächste Schuljahr wird der Stundenplan wenn möglich vor den Sommerferien bekannt gegeben. Gesamtstundenpläne sind in den Eingangshallen der Schulhäuser ausgehängt.

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T

TimeOut Das TimeOut ist eine befristete Auszeit von der Schule und existiert im Kanton BL seit 2002. Die Schülerin oder der Schüler ist für ein paar Wochen vom UNterricht dispensiert und arbeitet in dieser Zei in einem Betrieb und wird extern beschult. Das TimOut ist eine Massnahme, die von der Schulseite her gefordert oder fewünscht werden kann. Es wird unterschieden: a) freiwiliges TimeOut: 2 bis 4 Wochen, b) verordnetes timeOut: 2 bis 8 Wochen; genaueres unter www.avs.bl.ch

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U

Unterrichtsbesuche Um die Qualität des Unterrichts ständig zu verbessern, finden unter der Lehrerschaft sowie durch die Schulleitung Unterrichtsbesuche statt.
Urlaub Für jede voraussehbare Absenz, also auch für Arzt- und Zahnarztbesuche, soweit sie nicht in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden können, wird eine Bewilligung benötigt.

Die Schülerinnen und Schüler können für einen halben Tag durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer vom Unterricht befreit werden. Für mehr als einen halben Tag Urlaub muss ein Gesuch an die Schulleitung gestellt werden.

Während der gesamten Schulzeit an der Sekundarschule können maximal fünf zusätzliche Jokertage bei der Schulleitung beansprucht werden. (siehe auch Jokertage)

Gesuche an die Schulleitung sind mit speziellem Formular [57 KB]
mindestens einen Monat zum Voraus einzureichen.
Unterstützungsbeiträge Schülerinnen und Schüler können für Lagerbeiträge, welche die finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten übersteigen, einen Beitrag beantragen. Sie wenden sich dafür an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.

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V

Versicherung Das per 1. Januar 1996 in Kraft getretene Kranken-Versicherungsgesetz (KVG) verlangt, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten versichert sein müssen und die Krankenkassen bei Unfällen die gleichen Leistungen wie für Krankheiten zu erbringen haben. Allfällige Unfallkosten müssen Sie also direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Verspätungen Pünktlichkeit ist eine Frage des Respekts des Gegenübers. Es ist somit ein Bestreben der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen, den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden.
Sollte es dennoch zu einer Verspätung kommen, muss diese schriftlich begründet durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden.
Genaueres regelt die Absenzenordung.
VO BBZ Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt: www.baselland.ch (systematische Gesetzessammlung).

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W

Wahlfach-Kurse Die Stundentafeln sehen neben den Pflichtfächern auch Wahlfach-Kurse vor. Es wird untschieden zwischen Wahl-Pflicht-Fächern und Wahlfächern. a) die Leistungen in den Wahl-Pflicht-Fächern werden benotet, die Zeugnisnote zählt zur Promotion. b) Die Leistungen in den Wahlfächern (ergänzendes Angebot der Schule) werden nicht benotet. Für beide Angebote gilt aber: Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, diese Wahlfach-Kurse für die Dauer eines Jahres zu besuchen.
Weiterführende Schulen In der 3. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler die Broschüre „Informationen zum Übertritt in weiterführende Schulen“. Ebenfalls erhalten sie die Dokumentation „Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft", siehe auch Bildung. Nach den Herbstferien finden diverse Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen statt (genaue Daten werden bekannt gegeben). Ebenfalls erhalten Sie die Dokumentation "Das Bildungsangebot des Kantons Basel-Landschaft".

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Z

Zeugnis Das Zeugnis wird Ende Semester ausgestellt und mit einem Promotionsvermerk versehen: "definitiv" oder "provisorisch" befördert oder, wenn nach einem Provisorium kein Definitivum erreicht wird, "nicht befördert". Beschwerdemöglichkeit innert 10 Tagen, siehe Beschwerde.
Ziele »Wer seine Ziele nicht an den Sternen festmacht, kommt nicht mal auf den Kirchturm. «
(Patrick Swayze)
Zwischenbericht Alle provisorisch beförderten Schülerinnen und Schüler erhalten in der Mitte des Semesters einen Zwischenbericht. Dieser gibt Auskunft über die bis dahin erreichten Noten und hat lediglich informativen Charakter.
Zum Schluss »Alle Träume können wahr werden,
wenn wir den Mut haben,
ihnen zu folgen.«
(Walt Disney)

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